Zuschüsse des Arbeitsgeber für den ÖPNV und 9-EURO- Ticket​

Für den Monat Juni, Juli und August gewährt die Finanzverwaltung eine Vereinfachungsregelung. Nach § 3 Nr. 15 EStG sind Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendung für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, bei der Steuerbefreiung auf die Höhe der Aufwendung des Arbeitnehmers beschränkt.

Demnach wird es nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Ticket für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr  2022 insgesamt nicht übersteigen. Sollte jedoch bei der Jahresbetrachtung 2022 insgesamt höhere Zuschüsse gezahlt werden, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandelt.