Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen in der Corona-Krise mit dem KfW-Schnellkredit. Der KfW-Schnellkredit steht kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen zur Verfügung, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
Voraussetzungen
In der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 muss das Unternehmen einen Gewinn erzielt haben. Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
Kredithöhe
Das Kreditvolumen beträgt bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu zehn.
Zinssatz
Der Zinssatz beträgt aktuell 3 Prozent mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
Sicherheiten
Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden.
Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Der Schnellkredit in Fakten:
- Für Anschaffungen und laufende Kosten
- Kredit mit 3,00 % Sollzins p.a.
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
- Die KfW übernimmt 100 % des Bankenrisikos
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