Die Aktivrente ist eine ab dem 1. Januar 2026 geltende steuerliche Regelung in Deutschland, die Arbeitnehmern über der Regelaltersgrenze einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich ermöglicht.
Das Wichtigste im Überblick:
Sozialversicherungspflicht bleibt bestehen – das Einkommen bis zu 2.000 Euro ist zwar frei von Lohnsteuer, doch Sozialabgaben, zum Beispiel Kranken- und
Pflegeversicherung, fallen weiterhin an. Der Arbeitgeber hat zudem den Arbeitgeberanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten.
Das Einkommen bis zu 2.000 Euro unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, erhöht also nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen.
Die Regelaltersgrenze muss erreicht sein. Menschen, die eine vorgezogene Altersrente mit oder ohne Abschläge beziehen (z.B. „Rente mit 63”), sind nicht begünstigt.
Selbstständige, Freiberufler und Beamte können nach jetzigem Stand des Gesetzes nicht von der Aktivrente profitieren: Die Steuervorteile gelten nur bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.
Für Arbeitseinkommen über 2.000 Euro pro Monat gilt die normale Steuerpflicht.
Die Altersrente wird weiterhin voll ausgezahlt und regulär versteuer.