Kohler Consulting

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Die Unternehmensberatung für die Gastronomie und Hotellerie

Überbrückungshilfe III

Seit Februar 2021 können von der Corona-Krise betroffene Unternehmen Überbrückungshilfe III beantragen. Es handelt sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse zu bestimmten Fixkosten, die die Bundesregierung in einem gesonderten Katalog zusammengestellt hat. Das Programm führt die Überbrückungshilfe II fort, die bis zum 31. Dezember 2020 lief und noch bis zum 31. März 2021 rückwirkend beantragt werden kann.

Die Überbrückungshilfe III beinhalt den Zeitraum November 2020 bis Ende Juni 2021. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II für die Monate November und Dezember 2020 werden, sowie auch andere Zuschüsse werden angerechnet.

Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III sind Unternehmen, die im jeweiligen Antragsmonat pandemiebedingt mindestens 30 Prozent weniger Umsatz erzielt haben. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden, gelten besondere Vorschriften.

Erstattet werden die Fixkosten je nach Einbußen zu gestaffelten Anteilen:

  • Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent, Zuschuss 40 Prozent,
  • Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent, Zuschuss 60 Prozent,
  • Umsatzrückgang über 70 Prozent, Zuschuss 90 Prozent.

Geförderten werden monatliche Fixkosten sowie Kosten für bauliche Hygienemaßnahmen. Die geförderten Fixkosten sind in einem Katalog des Bundeswirtschaftsministerium aufgeführt. (siehe auch Punkt 2.4 in den FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums).

Anträge auf Überbrückungshilfe III können bis zum 31. August 2021 unter der Adresse  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Dafür ist es erforderlich, „prüfende Dritte“ (Steuerberater/-innen, Wirtschaftsprüfer/-innen, Rechtsanwälte/-anwältinnen oder vereidigte Buchprüfer/-innen) einzuschalten. Die Kosten werden bezuschusst.

Alternativ können Soloselbstständige im Rahmen der sogenannten Neustarthilfe, die Mitte Februar 2021 an den Start gegangen ist, eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro erhalten.

Möchten Sie stattliche Hilfen in Anspruch nehmen, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie und führen auch die Beantragung durch.