Pflegeversicherung

Auch der Bundesrat hat der Pflegereform nun zugestimmt. Damit gelten ab 1. Juli 2023 neue Regeln:  Wie hoch der Beitragssatz für Versicherte ist, hängt künftig von der Kinderzahl ab. Denn die Reform sieht vor, dass es künftig sechs verschiedene Beitragssätze

Am teuersten wird es für diejenigen, die keine Kinder haben. Sie zahlen einen Beitragssatz von 4 Prozent.

Eltern zahlen generell 0,6 Prozent weniger, maximal also 3,4 Prozent.

Für alle, die mehr als ein Kind haben, sind während der Erziehungsphase – also bis zum 25. Lebensjahr der Kinder – noch weitere Abschläge möglich. Der Abschlag pro Kind beträgt 0,25 Prozentpunkte. Eltern mit fünf und mehr Kindern zahlen jedoch einen Mindestbeitragssatz von 2,4 Prozent.