Kurzarbeit Winter 2022 / Frühjahr 2023

Betriebe können Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen ab 1. Juli 2022 bis zu 12 Monate lang erhalten. Betriebe könfür Kurzarbeitegeld

Kurzarbeitergeld erfordert, dass Ihr Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllt:
mindestens 10 Prozent (ab 1. Januar 2023: mindestens ein Drittel) Ihrer
Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.

Ihre Angestellten Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben.
Ab 1. Januar 2023 wird auch ein negatives Zeitguthaben erforderlich,
wenn eine Regelung besteht, die den Aufbau von Minusstunden im
Rahmen eines Arb
eitszeitkontos zulässt.en Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungenab 1. Juli 2022 bis zu 12 Monate lang erhalten

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld erfordert, dass Ihr Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllt:

  • mindestens 10 Prozent (ab 1. Januar 2023: mindestens ein Drittel) Ihrer Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.


Ihre Angestellten Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben. Ab 1. Januar 2023 wird auch ein negatives Zeitguthaben erforderlich, wenn eine Regelung besteht, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt.

Höhe des Kurzarbeitergeldes

Ihre Beschäftigten erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent.

Ab dem 4. Bezugsmonat beträgt das Kurzarbeitergeld 70 Prozent des Netto-Gehaltes (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 77 Prozent).

Ab dem 7. Bezugsmonat beträgt das Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Netto-Gehaltes (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 87 Prozent).

Achtung: Bei Unterbrechungen der Kurzarbeit von 3 Monaten oder länger muss Kurzarbeit wieder neu angezeigt werden. Das Kurzarbeitergeld kann in diesem Fall erst ab dem Monat wieder gewährt werden, in dem die neue Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Dies gilt auch, sofern der bewilligte Bezugszeitraum verlängert werden muss.