Energiepreispauschale (EPP)

Anspruchsberechtigung: 

Anspruch auf die EPP haben alle Personen, die während des Jahres 2022 in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten beziehen:

§13 Einkommensteuergesetzt (Land- und Forstwirtschaft)

§15 Einkommensteuergesetzt (Gewerbebetrieb)

§18 Einkommensteuergesetzt (selbständige Arbeit)

§19 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetzt (Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung)

Außerdem erhalten Menschen die in Deutschland leben und bei einem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt sind, ebenfalls die EPP. In diesem Fall wird die EPP jedoch nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt. Entsprechende Arbeitnehmer erhalten de EPP nur mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 von ihrem deutschen Finanzamt.

Rentner:

Empfänger von Versorgungsbezügen (Rentner/ Rentnerinnen) die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus den oben genannten Einkunftsarten beziehen, erhalten keine EPP.  Wenn Senioren/ Seniorinnen neben ihren Alterseinkünften noch in einem aktiven Dienstverhältnis oder als Freiberufler oder Unternehmer tätig sind und aus einer dieser Tätigkeiten Einkünfte beziehen, dann erhalten sie die EPP.