Mini- und Midijob-Grenze steigt

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnten Beschäftigten aus. Das Gesetzt erhöht die Mini-Job-Grenze auf 520 EURO, damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunde zum Mindestlohn möglich ist.

Die Höchstgrenze für sogenannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt ebenfalls von derzeit 1.300 EURO auf 1.600 EURO monatlich. Ziel dabei ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass die Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.

Wichtig: Bestandschutzregelungen für Alt-Midijobber bis 520 EURO

Arbeitnehmer die am 30.09.2022 Midijobber mit einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt bis 520 EURO im Monat sind, bleiben aufgrund von Bestandschutzregelungen längstens bis 31.12.2023 unter den alten Midijob -Bedingungen versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung. Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann beantragt werden.