Kohler Consulting

KOHLER CONSULTING

Die Unternehmensberatung für die Gastronomie und Hotellerie

Mindestlohn

Erhöhung Mindestlohn

Im Jahr 2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von bislang 12,41 Euro (brutto) je Zeitstunde auf 12,82 Euro (brutto) je Zeitstunde. Dies sieht die Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV4) vom 24.11.2023 vor. Die Erhöhung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Mini-Job-Grenze.

Erhöhung Verdienstgrenze Geringfügig Beschäftigte

Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Mini-Job) erhöht sich demnach auf 556 Euro/Monat. Im Jahr 2024 lag diese Grenze noch bei 538 Euro monatlich. Der Übergangsbereich (für sog. Midi-Jobber) liegt 2025 bei monatlich 556,01 Euro bis 2.000 Euro. Im Vorjahr galt der Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro.